Rechtsprechung
   VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30147
VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237 (https://dejure.org/2013,30147)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237 (https://dejure.org/2013,30147)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. September 2013 - AN 5 K 13.01237 (https://dejure.org/2013,30147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verkürzung der Befristung der Aufenthaltserlaubnis; kein eigenständiges Aufenthaltsrecht; Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552

    Marokkanische Staatsangehörige; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; keine besondere

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Ausreichend ist, wenn die Lage eines Ehegatten durch eine Situation der Angst vor physischer oder psychischer Gewalt geprägt ist und daher die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft als unzumutbar erscheint (VG Augsburg, U.v. 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552 - juris, m.w.N.).

    Daher muss die eheliche Lebensgemeinschaft regelmäßig durch den (ausländischen) Ehegatten, der das eigenständige Aufenthaltsrecht für sich beansprucht, beendet werden und nicht durch den stammberechtigten Ehegatten (VG Augsburg, U.v. 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552 - juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in Deutschland über die reguläre ursprüngliche (oder nach Befristung eingetretene) Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis hinaus ist - wie auch in den regulären Verlängerungsfällen - im Rahmen der Prüfung eines anschließenden Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129; BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 10 ZB 09.2023 - juris; VG Augsburg, U.v. 30.3.2012 - Au 6 K 12.898 - juris).
  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 10 ZB 09.2023

    Kein Willkürverstoß bei verschiedenartiger Behandlung von Ausländern, die

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in Deutschland über die reguläre ursprüngliche (oder nach Befristung eingetretene) Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis hinaus ist - wie auch in den regulären Verlängerungsfällen - im Rahmen der Prüfung eines anschließenden Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129; BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 10 ZB 09.2023 - juris; VG Augsburg, U.v. 30.3.2012 - Au 6 K 12.898 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259

    Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Gelegentliche Ehestreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten, grundlose Kritik und Kränkungen, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, machen für sich genommen noch nicht das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar (BayVGH, B.v. 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 - juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105

    Ermöglichung des weiteren Aufenthalts des Ehegatten zur Vermeidung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Es genügt auch nicht schon jede Härte, die mit der Ausreisepflicht verbunden ist, sondern es muss eine Besonderheit hinzukommen, durch die eine - über die dem Gesetz immanente - allgemeine Härte hinausgehende Härte begründet wird (BayVGH, B.v. 19.8.2010 - 19 CS 10.1751 u.a. - juris), weil der Einzelfall vom gesetzlichen Regelungsziel her gesehen den ausdrücklich erfassten Fällen annähernd gleicht (BVerwG, B.v. 7.4.1997 - 1 B 118/96 - DÖV 1997, 835; BayVGH, B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 K 757/10

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; besondere

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Zudem kann sich eine besondere Härte in diesem Sinne nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen (Verwaltungsgericht des Saarlandes, U.v. 25.3.2011 - 10 K 757/10 - juris).
  • VG Regensburg, 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach kurzer Ehe zur Vermeidung einer besonderen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris).
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 19 CS 10.1751

    Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten; Frage einer "besonderen Härte";

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Es genügt auch nicht schon jede Härte, die mit der Ausreisepflicht verbunden ist, sondern es muss eine Besonderheit hinzukommen, durch die eine - über die dem Gesetz immanente - allgemeine Härte hinausgehende Härte begründet wird (BayVGH, B.v. 19.8.2010 - 19 CS 10.1751 u.a. - juris), weil der Einzelfall vom gesetzlichen Regelungsziel her gesehen den ausdrücklich erfassten Fällen annähernd gleicht (BVerwG, B.v. 7.4.1997 - 1 B 118/96 - DÖV 1997, 835; BayVGH, B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 24 C 06.371
    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Eine besondere Härte i.S. des § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative AufenthG ist unter anderem anzunehmen, wenn die Ehe wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten aufgehoben wurde (BayVGH, B.v. 6.3.2006 - 24 C 06.371 - juris).
  • VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898

    Kosovarische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
    Das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in Deutschland über die reguläre ursprüngliche (oder nach Befristung eingetretene) Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis hinaus ist - wie auch in den regulären Verlängerungsfällen - im Rahmen der Prüfung eines anschließenden Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129; BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 10 ZB 09.2023 - juris; VG Augsburg, U.v. 30.3.2012 - Au 6 K 12.898 - juris).
  • VG Augsburg, 30.11.2011 - Au 6 K 11.1339

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht